Der grundrechtlich fundierte Schutz von Geschäftsgeheimnissen und deren Inhabern wird eingeschränkt auch durch Interessen der Allgemeinheit an Aufdeckung von Verstößen in einem Unternehmen oder einer staatlichen Organisation. Ohne angemessenen Schutz „redlicher“ Hinweisgeber (whistleblower) vor Repressalien seitens ihres Arbeitgebers werden Rechtsverletzungen oder anderes missbräuchliches Verhalten aber kaum hinreichend gemeldet oder offengelegt werden. Die in zwei EU-Richtlinien (2016 und 2019) formulierten Mindeststandards für  Geheimnis- und Hinweisgeberschutz sollen sich ergänzen, überschneiden sich indes teilweise und stehen generell in einem Spannungsfeld zueinander.

Prof. Dr. Ludwig Gramlich und Rechtsanwalt Dr. Hans-Josef Lütke sind die Autoren eines Doppelkommentars zum GeschGehG und HinSchG sowie eines Leitfadens zum richtigen Umgang mit Geschäftsgeheimnissen und Whistleblowing in der täglichen Praxis.

Weitere Informationen zu den Werken finden Sie über die nachstehenden links auf der Webseite des Verlages:

https://www.otto-schmidt.de/geschgehg-hinschg-9783811461291

https://www.otto-schmidt.de/geschaftsgeheimnisse-whistleblowing-9783811461321